Die DSGVO erreicht auch Fürth
Diese Woche lud das Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung der Stadt Fürth zu einem Vortrag mit dem Thema „DSGVO“ ein. Gekommen sind gefühlt alle und noch ein paar mehr. Tatsächlich weckte der Vortrag der Firma Datenschutz Concept GmbH so viel Interesse, dass gemeinsam mit der Stadt Fürth noch eine zweite und dritte Veranstaltung organisiert werden soll.
Das Publikum war bunt gemischt, von den klassischen Einzelhändlern über mittelständischen Unternehmen, bis zu den großen Aktiengesellschaften der Region, waren alle da. Da durften wir von der Firma endlich natürlich nicht fehlen!
Nach einer kurzen Einleitung von dem Leiter des Amts für Wirtschaft und Stadtentwicklung, übernahm die Geschäftsführerin der Datenschutz Concept GmbH das Wort. Dem Publikum angemessen, gab es eine allgemeine Einführung in die Wirrungen der neuen EU-DSGVO, mit einfachen Beispielen. Dem Vortrag konnte man sehr gut folgen und wir waren froh, dass viele Dinge in unserer Firma bereits richtig umgesetzt sind.
Nach dem Vortrag folgt, unterbrochen durch Häppchen und Getränke, die offenbar dringend notwendige Fragerunde. Über eine Stunde wurden die Datenschutzberater von dem über 90 Personen starken Publikum ausgefragt – und wir haben die Gelegenheit genutzt ebenfalls Fragen zu stellen. Am Ende sind wir trotz unseres Vorwissens mindestens genau so erstaunt wie die anderen Fragesteller, welche Risiken und Regeln ab dem 25. Mai, als Stichtag für die Einführung der neuen EU_DSGVO auf uns alle zukommen. Zu guter Letzt ergriff die Geschäftsführerin erneut das Wort und bat nun die letzten Fragen zu stellen (ein Glück, dass es noch zwei weitere Veranstaltungen geben wird.)
Was wir mitnehmen: Unsere intensiven Bemühungen, alle Vorschriften der EU-DSGVO fristgerecht umzusetzen, sind keineswegs übertrieben. Die zum Teil empfindlichen Strafen bis in den sechsstelligen Bereich können Gewerbetreibende, Unternehmen, Vereine und öffentliche Stelle jeder Branche und Größe treffen. Eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde kann innerhalb weniger Minuten versendet werden. Auch anonym, berechtigt oder unberechtigt. Trotz aller geforderten Sorgfalt empfiehlt man uns, sich an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu halten, den wohl hoffentlich auch die Behörden berücksichtigen. Denn feststeht: eine voll umfängliche Umsetzung aller Bestimmungen der DSGVO wird für alle Betroffenen eine riesen Herausforderung.